Sagen
aus Hamburg
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Rolandsbild in
Hamburg (1368)
In
vielen alten
Städten, die von Kaisern gebaut und kaiserlich geblieben waren, wurde
durch
einen kaiserlichen Vogt Gericht und Recht geübt im Namen des Kaisers.
Und als
Symbol solcher Gerichtsbarkeit, oder auch als Kennzeichen des einem
Orte vom
Kaiser verliehenen Stadt- oder Weichbildsrechtes, diente ein auf
offenem
Markte stehendes Kaiserbild von Holz oder Stein, wie es noch jetzt in
vielen
alten Niederdeutschen Städten zu sehen ist, z. B. in Bremen.
Nach
dem ersten
Kaiser nannte man es vielleicht "Karolusbild", woraus im Munde des
Volks nach und nach Rolandsbild wurde. Vielleicht auch hielt man den
alten
Helden Roland für Karls ersten Statthalter und für das Muster aller
kaiserlichen Vögte.
Vielleicht
hatte
Hamburg schon in früheren Zeiten solch eine Säule; mindestens gab es
hier
kaiserliche Vögte (Advokaten genannt), die Recht sprachen und übten.
Jedenfalls
aber wurde, nachdem Hamburg ein erweitertes Weichbildsrecht erhalten
hatte, zu
dessen Kennzeichen Ao. 1264 ein solches Rolandsbild aufgerichtet, und
zwar auf
dem Platze, wo das Eimbecksche Haus am Dornbusch stand, in der Nähe
einer
kleinen Brücke, die danach den Namen Rolandsbrücke empfangen hat. Dies
war die
Stätte, an der nach Altdeutscher Weise unter freiem Himmel der Vogt das
Gericht
hegte.
Aber
nur einige
und 100 Jahre haben die Hamburger den Roland gehabt, dann verschwand
er, und
das ging also zu:
Kaiser
Karl IV.
der Lützelburger war 1368 in Tangermünde (nach Andern 1375 in Lübeck);
die
Grafen von Holstein zogen zu ihm, um durch seinen Machtspruch die
landesherrlichen Rechte über Hamburg zurück zu erhalten, auf welche ihr
Vorfahrt, Adolf IV., verzichtet hatte. Sie glaubten solchen Verzicht
anders
verstehen zu müssen, als die Hamburger ihn verstanden, denen sie
übrigens sonst
gar nicht übel wollten. Da die Hamburger sich neben Adolfs Verzicht
auch darauf
stützten, dass ihre Stadt eine kaiserliche sei, so glaubten die Grafen,
dass
der Kaiser nur auf seine Rechte über Hamburg zu verzichten brauche, das
Andre
werde sich finden. Der Kaiser setzte dieser Handel in Verlegenheit. Er
war den
Hamburgern gewogen, hatte ihnen erst 1365 ihre Privilegia bestätigt,
auch das
große Recht erteilt, alle Seeräuber zu verfolgen, zu richten und den
Blutbann
auf der Elbe zu üben. Er konnte sie darum nicht den
Holsteinischen Grafen
untertänig machen. Diesen aber war er auch Freund und hätte ihnen gern
etwas
Gutes gegönnt. Darum half er sich mit einem doppelsinnigen Befehl als
zu ihren
Herren halten, jedoch ihre Rechte und Pflichten zu Kaiser und Reich
unbeschadet.
So
sahen es auch
die Grafen an, schlugen sich die Sache aus dem Sinn und bestätigten
lieber den
Hamburgern die alten Verträge und Freiheiten, wogegen diese sich auch
erkenntlich bewiesen. Aber dem Kaiser verübelten die Hamburger seine
doppelsinnige Antwort, da sie erwartet hatten, er werde unumwunden für
ihr
Recht auftreten. Sie meinten, hinfort keines Kaiserlichen- und
Rechtsschutzes
mehr zu bedürfen, und deshalb kamen sie zu Häuf und stürzten das
Rolandsbild um
und warfen es von der Brücke ins Wasser.
Wann
dies
geschehen ist, bleibt ungewiss. Einige Autoren schreiben 1368, was aber
unrichtig, denn noch 1375 und 1385 ließ unser Rath durch Meister Betram
den
Maler das Rolandsbild farbig überstreichen. Und zum Andenken daran,
dass es
einst auf der Brücke gestanden, war noch um 1650 an einem Eckhause der
großen
Reichenstraße in einer Mauernische ein kleines hölzernes Rolandsbild
angebracht. Jetzt ist das dortige Fleth zugeschüttet und von der Brücke
nur der
Name Rolandsbrücke gerettet.
Doch
kann es
immerhin sein, dass tief unter dem Schlamm des jetzt zugeschütteten
Kanals das
alte Rolandsbild noch liegt, und früher von den Flethenkiekern wohl
aufzufinden
gewesen wäre, wenn sie nur mehr Sinn gehabt hätten für solche
Altertümer.
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Sage 41:
"Das
Rolandsbild in Hamburg",
Otto
Beneke, aus: Hamburgische Geschichten
und Sagen,
S.103-105, 2. Unveränderte
Auflage, ED: 1854, Verlag Perthes-Besser
und
Mauke,
Hamburg
wikisource
Logo 108:
"Raven 1" Paul Gustav
Dore, gemeinfrei
Quelle: wikimedia.org
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