Dieses lyrische Drama wurde vor ungefähr 25
Jahren
geschrieben. Es setzt die Kenntnis der hier folgenden Fabel aus dem Mahabharata
voraus:
Während der Wanderungen, die Arjuna in Erfüllung
eines
Bußgelübdes unternahm, kam er nach Manipur. Dort sah er Chitrāngadā,
die schöne
Tochter von Chitravāhana, dem König des Landes, und von ihrer Anmut
überwältigt, bat er den König um ihre Hand. Chitravāhana fragte ihn
nach seiner
Herkunft. Auf die Antwort, er sei Arjuna der [1] Pandava,
erzählte der
König ihm, daß einer seiner
Ahnen, Prabhanjana vom königlichen Stamme von Manipur, lange kinderlos
geblieben war. Um einen Erben zu erhalten, legte er
sich strenge Bußübungen auf. Die Strenge seines Lebens fand Gnade vor
Shiva,
und der Gott gewährte ihm und jedem seiner
Nachkommen ein Kind.
Es geschah aber, daß das versprochene Kind stets
ein
Knabe war. Er, Chitravāhana, war der Erste, dem nur eine Tochter,
Chitrāngadā,
gewährt war, um das Geschlecht zu erhalten.
Er hatte sie deshalb stets wie einen [6] Sohn
gehalten und
zu seinem Erben gemacht. —
Der König fährt in der Erzählung fort: »Der
einzige
Sohn, den sie gebären wird, muß der Erhalter meines Geschlechts sein,
und
diesen Sohn verlange ich als Kaufpreis für die Einwilligung in die
Heirat. Wenn du willst, kannst du sie unter dieser Bedingung
haben.« Arjuna gab das Versprechen, nahm Chitrāngadā zum Weibe und
lebte mit
ihr drei Jahre in ihres Vaters Hauptstadt. Als ihnen ein Sohn geboren
wurde,
umarmte er sie liebevoll, nahm Abschied von ihr und ihrem Vater und
setzte
seine Wanderung fort.